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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung

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Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wer einen Unfall wahrnimmt, bei dem Hilfsbedürftige - insbesondere Verletzte -  zu erwarten sind, ist verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Die Hilfspflicht nach dieser Vorschrift besteht für jeden, dem Hilfe möglich und zumutbar ist, also auch völlig Unbeteiligte wie z.B. einen zufällig anwesenden Passanten.

Ein Unfallverursacher ist selbstverständlich ebenfalls zur Hilfe verpflicht. Da er die Hilfsbedürftigkeit durch sein Verhalten erst herbeigeführt hat, bedroht das Strafrecht ihn mit strengeren Sanktionen falls er es unterläßt zu helfen. Ihn trifft eine sogenannte Garantenpflicht durch vorangegangenes gefährdendes Tun. Wenn z.B. aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung des Unfallverursachers ein Mensch zu Tode kommt, kann dies unter Umständen als Totschlag (§ 212 StGB) oder Mord (§ 211 StGB)  durch Unterlassen gewertet werden. 

 

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