Rechtsprechung zu § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
Diverse Entscheidungen zu § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr:
- LG Oldenburg - Beschluss vom 07.11.22: Allein das Festhalten des Lenkers eines E-Scooters während der Fahrt durch einen Sozius stellt – unabhängig von aktiven Lenkbewegungen nach links oder rechts, um eine Kurve zu fahren – ein Lenken des Fahrzeugs und damit das "Führen" eines Fahrzeugs i. S. d. § 316 StGB dar.
- OLG Hamburg - Beschluss vom 19.12.16: Fahrer eines "Segways" sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig. Insoweit gilt der gleiche Grenzwert wie für Kraftfahrer.
- Frankfurt am Main - Beschluss vom 23.11.15: Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr muss aus dem Urteil zu ersehen sein, wie die angegebene Blutalkoholkonzentration ermittelt wurde.
- OLG Hamm - Beschluss vom 16.02.12: 1. Das Vorliegen von vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr kann nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden. 2. Bei hoher BAK muss das Gericht sich mit der Möglichkeit einer herabgesetzten Kritik- und Steuerungsfähigkeit und der dadurch bedingten Möglichkeit eines Nichterkennens der Fahruntüchtigkeit auseinandersetzen.