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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Trunkenheitsfahrt

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Rechtsprechung zu § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

 


Diverse Entscheidungen zu § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr:

 

  • LG Oldenburg - Beschluss vom 07.11.22: Allein das Festhalten des Lenkers eines E-Scooters während der Fahrt durch einen Sozius stellt – unabhängig von aktiven Lenkbewegungen nach links oder rechts, um eine Kurve zu fahren – ein Lenken des Fahrzeugs und damit das "Führen" eines Fahrzeugs i. S. d. § 316 StGB dar.
  • OLG Hamburg - Beschluss vom 19.12.16: Fahrer eines "Segways" sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig. Insoweit gilt der gleiche Grenzwert wie für Kraftfahrer.
  • OLG Hamm - Beschluss vom 16.02.12: 1. Das Vorliegen von vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr kann nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden. 2. Bei hoher BAK muss das Gericht sich mit der Möglichkeit einer herabgesetzten Kritik- und Steuerungsfähigkeit und der dadurch bedingten Möglichkeit eines Nichterkennens der Fahruntüchtigkeit auseinandersetzen.

 

 

 

 

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