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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Nötigung im Straßenverkehr

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 Rechtsprechung zur Nötigung im Straßenverkehr.

 

  • Brandenburgisches OLG - Beschluss vom 25.10.12: Der Tatbestand der Nötigung setzt voraus, dass die Einwirkung auf einen anderen ziel- und zweckgerichtet erfolgt. Im Straßenverkehr stellen rücksichtsloses Verhalten und die billigende Inkaufnahme von Behinderungen anderer keine Nötigung da, wenn es dem Täter nicht darauf ankommt, jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen.
  • OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.02.08: Das rücksichtslose Überholen stellt nicht ohne weiteres eine Nötigung dar wenn der Überholer die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht beabsichtigt, sondern nur als Folge seiner Fahrweise in Kauf nimmt.
  • BVerfG - Beschluss vom 29.03.07: Das BVerfG hält die Rechtsprechung der Strafgerichte, wonach dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes darstellen kann, für mit dem Grundgesetz vereinbar.

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