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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zum öffentlichen Verkehrsraum bei Fahrerflucht

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  • OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.11.2019: Ein Privatparkplatz, der aufgrund eines Defekts an seiner Schrankenanlage auch von Dritten genutzt wird, wird hierdurch nicht ohne weiteres zur öffentlichen Verkehrsfläche. Dies gilt inbesondere dann, wenn die einzelnen Parkplätze vermietet sind. Für die Annahme einer Unfallflucht reicht es nicht aus, dass die Angeklagte lediglich erkannt hat, dass die Parkfläche für jedermann faktisch zugänglich gewesen war. Vielmehr müsste sie auch Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung des Parkplatzes durch unberechtigte Dritte in ihren Vorsatz aufgenommen haben.
  • LG Arnsberg - Beschluss v. 05.02.16: Die Benutzung eines Hofgrundstücks durch die Hausbewohner und ihre Besucher zu Parkzwecken reicht nicht für die Annahme, dass auf dem Grundstück öffentlicher Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts stattfindet.
  • OLG Hamm - Beschluss vom 04.03.2008: Für den Begriff "Öffentlichkeit" i.S. des Verkehrsstrafrechts kommt es darauf an, ob der Bereich, in dem sich die Tat ereignet haben soll, der Allgemeinheit zugänglich ist, d.h. ob er von einem zufälligen Personenkreis genutzt werden kann.

 

Entscheidungen Verkehrsstrafrecht

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