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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

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 Rechtsprechung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

  • BGH - Beschluss vom 12.08.15: Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten.
  • OLG Stuttgart - Beschluss vom 19.11.07: Zur Frage der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn während des Laufs einer Sperrfrist im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erworben und in Deutschland genutzt wird. Das Gericht ist im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorgelegen habe und der Angeklagte somit schuldlos gehandelt hat.

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