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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Zeitaufwand

1. Zeitaufwand bei fremdverschuldeten Unfällen

Neben der sogenannte Kostenpauschale besteht zumeist kein gesonderter Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der für die Unfallregulierung aufgewendeten Freizeit. Auch für einen für die Schadensregulierung aufgewendeten Urlaubstag gewährt die Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Der Geschädigte kann den eigenen Zeitaufwand jedoch gering halten, indem er in wirtschaftlich vernünftigen Maße Dritte zur Schadensabwicklung einsetzt. Zur Abwicklung der Korrespondenz mit dem Versicherer des Schädigers kann er im Regelfall einen Rechtsanwalt einschalten. Die An- und Abmeldung von Fahrzeugen kann meist über die beauftragte Werkstatt durchgeführt werden.

Ein aufgrund des Unfalls eingetretener Verdienstausfall oder eine sonstige nachweisbare Schmälerung von Einkünften gehört dagegen i.d.R. zum ersatzfähigen Schaden, der vom Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Nachweis zu ersetzen ist.



2. Zeitaufwand in der Kasko-Versicherung


Für aufgewendete Zeit leistet der Kasko-Versicherer keinen Ersatz.

 

 

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Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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