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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Verdienstausfall

Bei fremdverschuldeten Unfällen kann der Geschädigte grundsätzlich seine Einkommensverluste entsprechend der Haftungsquote als Schadensposition geltend machen. Dieser umfaßt nicht allein das entgangene Einkommen, sondern jeden vermögenswerten Vorteil im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwertung der Arbeitskraft des Geschädigten.

 

1. Angestellte

Soweit der Lohn oder das Gehalt des Geschädigten durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse weitergezahlt werden, gehen die Ansprüche des Geschädigten auf den diese über. Der Geschädigte braucht insoweit keine Ansprüche gegen den Schädiger geltend zu machen. Der Ausfall von Einkünften, die nicht dem Entgeltfortzahlungsgesetz unterliegen, kann hingegen als Schaden geltend gemacht werden. Hierzu gehörten z.B. bei Beschäftigten im Gastronomiegewerbe der Ausfall von Trinkgeldern.

Unregelmäßige Zahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind anteilig zu berücksichtigen.

 

2. Selbständige

Bei Selbständigen kann der Verdienstausfall nicht aufgrund der Kosten einer fiktiven Ersatzkraft berechnet werden. Wird tatsächlich eine Ersatzkraft eingestellt, so kann Ersatz der hierfür angefallenen Kosten verlangt werden. Andernfalls ist der konkret ausgefallene Gewinn darzulegen und nachzuweisen. Die Beweisführung kann hier wegen der unterschiedlichen Einflüsse auf die Gewinnentwicklung einigen Aufwand verursachen. 

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Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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