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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Standgeld

1. Standgeld bei fremdverschuldeten Unfällen

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und wird es auf das Gelände eines Abschleppunternehmers oder einer Werkstatt verbracht, so werden regelmäßig Standgelder berechnet, oft zwischen 5,-- und 10,-- Euro pro Tag. Diese Standgelder gehören zum erstattungsfähigen Schaden, soweit sich der Geschädigte bemüht, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Gutachter- und Reparatur- bzw. Verschrottungsaufträge müssen unverzüglich erteilt werden. Ist mit einer längeren Standzeit zu rechnen, so sollte auf jeden Fall baldmöglichst versucht werden, das Fahrzeug kostenfrei an einem anderen Ort unterzustellen.

2. Standgeld in der Kasko-Versicherung


Standgelder werden in der Kasko-Versicherung grundsätzlich nicht gesondert erstattet. Sie können jedoch erstattungsfähig sein, sofern sie ein Bestandteil der Abschleppkosten sind.

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Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Telefon: 0201 - 37 97 804

 

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