Entsorgungskosten

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1. Entsorgungskosten bei fremdverschuldeten Unfällen

Wenn im Sachverständigengutachten "Entsorgungskosten" ausgewiesen sind, sind diese auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich erstattungsfähig. Tatsächlich angefallene Entsorgungskosten sind stets erstattungsfähig, wenn die Entsorgung adäquate Folge des Schadensereignisses ist und die Kosten ordnungsgemäß nachgewiesen werden.



2. Entsorgungskosten in der Kasko-Versicherung

Entsorgungskosten können erstattungsfähig sein, wenn dies in den für den jeweiligen Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen (AKB) des Versicherers vorgesehen ist. Die Bedingungen sollten daher im Schadensfall geprüft werden.