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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zum Personenschaden - HWS-Distorsion

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  • LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 27.11.15: Die als Beweis angebotene Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Parteivortrag keine verwertbaren Anknüpfungstatsachen enthält und sich auf ein ärztliches Attest mit der Angabe "HWS-Distorsion" beschränkt.
  • BGH - Urteil vom 08.07.08: Auch durch eine Frontalkollision mit geringer Geschwindigkeitsänderung kann ein HWS-Schleudertrauma hervorgerufen werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, eine generelle "Harmlosigkeitsgrenze" existiert nicht. Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, zum Nachweis des Eintritts eines HWS-Schleudertraumas stets ein unfallanalytisches Rekonstruktionsgutachten einzuholen.
  • BGH - Urteil vom 28.01.03: Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.

 

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