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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur konkreten Abrechnung

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Rechtsprechung zur konkreten Abrechnung bei Kraftfahrt-Haftpflichtschäden:

 

  • LG Frankfurt a.M. - Urteil vom 25.08.04: Die Klausel "Im Rahmen der zu 1. genannten Haftungsquote zahlt das Versicherungsunternehmen die Schadensersatzansprüche des Geschädigten bis zu den unter 2. genannten Reparaturkosten direkt an den Reparaturbetrieb nach ordnungsgemäßer Durchführung der Reparatur" in einer Reparaturkostenübernahmeerklärung bedeutet, dass der Reparaturbetrieb nur für den Fall einer ordnungsgemäßen Reparatur zum Empfang der Zahlung des Versicherers berechtigt ist. Zahlt der Versicherer ohne dass eine ordnungsgemäße Reparatur vorliegt, so wird er von seiner Leistungspflicht nicht befreit.

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