Rechtsprechung zur Abrechnung von Kraftfahrt-Haftpflichtschäden zum Neuwagenpreis.
- OLG Hamm - Beschluss vom 10.04.18: Ein ca. 6 Wochen zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 3.300 km ist kein Neuwagen. Eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis kommt daher nicht in Betracht.
- OLG Hamm - Urteil vom 03.07.01: Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis setzt eine erhebliche Beschädigung voraus.