Rechtsprechung zur angemessenen Wartezeit bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort:
- OLG Stuttgart – Urteil v. 15.12.80: Bei einem Unfall in der Neujahrsnacht um 04.15 Uhr mit 500,– DM (ca. 250,00 €) Fremdschaden kann eine Wartezeit von 10 Minuten ausreichen.