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Sonstige Entscheidungen Strafrecht

 

  • BVerfG – Beschluss vom 12.02.07: Wenn Strafverfolgungsbehörden eine Blutentnahme ohne Anordnung des zuständigen Richters anordnen, so müssen die Voraussetzungen hierzu in den Ermittlungsakten dokumentiert werden. Wenn das überprüfende Gericht dies nicht ausreichend prüft, so kann dies eine Grundrechtsverletzung nach Art. 19 Abs. 4 GG darstellen.