- LG Freiburg – Urteil vom 25.02.08: Zur Frage einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung bei Verstoß gegen das Gebot des „Fahrens auf Sicht“ im Sinne der §§ 3 Abs. 1 S. 4, 18 Abs. 6 StVO wenn bei einem nachfolgenden Verkehrsunfall ein Mensch getötet wird.
- BVerfG – Beschluss vom 12.02.07: Wenn Strafverfolgungsbehörden eine Blutentnahme ohne Anordnung des zuständigen Richters anordnen, so müssen die Voraussetzungen hierzu in den Ermittlungsakten dokumentiert werden. Wenn das überprüfende Gericht dies nicht ausreichend prüft, so kann dies eine Grundrechtsverletzung nach Art. 19 Abs. 4 GG darstellen.