Rechtsprechung zum Fahrverbot nach § 44 StGB.
- BGH – Beschluss vom 22.10.01: Die Anordnung eines Fahrverbots als als Warnungs- und Besinnungsstrafe ungeeignet, wenn die Tat ein Jahr und neun Monate zurückliegt.
Rechtsprechung zum Fahrverbot nach § 44 StGB.