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Entscheidungen zu Beweisverwertungsverboten

  • OLG Brandenburg – Beschluss vom 10.02.25: Ein unterbliebener Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation bei der Beschuldigtenbelehrung führt nur dann zu einem Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Blutprobe, wenn der Betroffene der Verwertung in der Hauptverhandlung rechtzeitig und eindeutig widerspricht.