- OLG Düsseldorf – Urteil vom 16.06.08: 1. Zur Würdigung eines an der Unfallstelle abgegeben Schuldanerkenntnisses (Nr. II. 5.). 2. Die Erklärung eines Unfallbeteiligten, er sei schuld an dem Unfall, sagt nichts darüber, ob nicht auch den anderen Beteiligten ein Verschulden trifft (Nr. III.). 3. Zur haftungsrechtlichen Beurteilung eines Auffahrunfalls beim Rechtsabbiegen, bei dem das vordere Fahrzeug ohne zwingenden Grund stark bremst (Nr. III. bis V.).