Entscheidungen zu Unfällen mit Kindern
LG Bochum – Urteil vom 29.01.08: Zum Umfang der Aufsichtspflicht über ein fünfjähriges Kind. BGH – Urteil vom 16.10.07: Zur Haftung eines Kindes.
Entscheidungen zum Unfallrecht.
LG Bochum – Urteil vom 29.01.08: Zum Umfang der Aufsichtspflicht über ein fünfjähriges Kind. BGH – Urteil vom 16.10.07: Zur Haftung eines Kindes.
Typische Verkehrsunfälle wie Auffahrunfälle, Abbiegefehler oder Kollisionen beim Rückwärtsfahren führen häufig zu Streit über die Haftung. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Unfallsituationen im Straßenverkehr und erklärt, wie Gerichte bei der Schadensverteilung entscheiden. Mit hilfreichen Infos zur Betriebsgefahr, Verkehrssicherungspflicht und zum unabwendbaren Ereignis.
Die Verkehrssicherungspflicht ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen und der Haftungsverteilung. Gerichte wägen sorgfältig ab, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und in welchem Umfang diese zur Schadensentstehung beigetragen hat. Die hier vorgestellten Urteile zeigen, wie unterschiedlich die Anforderungen an die Verkehrssicherung je nach Einzelfall ausfallen können.
Die sogenannte Betriebsgefahr ist ein entscheidender Faktor bei der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall. Auch ohne Verschulden kann ein Fahrzeughalter haften, wenn sich das allgemeine Betriebsrisiko seines Fahrzeugs realisiert hat. Dieser Beitrag beleuchtet aktuelle Urteile zur Bewertung der Betriebsgefahr und deren Einfluss auf die Haftungsquote.
Das unabwendbare Ereignis ist ein zentraler Begriff im Haftungsrecht bei Verkehrsunfällen. Nur wenn ein Unfall auch bei höchstmöglicher Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können, kann die Haftung ausgeschlossen werden.
OLG München – Urteil vom 24.07.15: Bei nicht aufklärbarem Sachverhalt eines Unfalls zwischen zwei Kraftfahrzeugen ist eine hälftige Schadensverteilung gemäß der gleich großen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sachgerecht.
Vorfahrtsfragen sind häufige Streitpunkte bei Verkehrsunfällen. Die Rechtsprechung zeigt, dass das Vorfahrtsrecht nicht nur auf öffentlichen Straßen gilt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Privatgelände angewendet werden kann. Zudem kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Kreuzungsbereichs an, wenn es um die Reichweite des Vorfahrtsrechts geht.
Unfälle auf Parkplätzen führen häufig zu Streit über die Haftung. Da dort keine klassischen Vorfahrtsregeln gelten, wird von allen Verkehrsteilnehmern besondere Rücksicht verlangt. Die Haftungsverteilung erfolgt meist nach Quoten – abhängig vom Fahrverhalten, der Übersichtlichkeit der Situation und der beiderseitigen Sorgfaltspflicht.
Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis häufig für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden. Die Haftungsverteilung richtet sich danach, ob der Unfall durch eine Pflichtverletzung oder ein Mitverschulden des anderen Beteiligten mitverursacht wurde.
Unfälle mit Linksabbiegern führen häufig zu komplizierten Haftungsfragen. Wer Vorfahrt hatte, ob der Abbiegende den Gegenverkehr richtig eingeschätzt hat oder ob ein Mitverschulden des Unfallgegners vorliegt – all das spielt bei der Haftungsverteilung eine zentrale Rolle. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass es auf viele Details ankommt.