Rechtsprechung zur Bedeutung von Verkehrssicherungspflichten bei der Bildung der Haftungsquote:
- OLG Frankfurt a.M. – Urteil vom 18.10.07: 1. Der Umstand, dass eine dem Kraftfahrzeugverkehr dienende Fahrbahn auch von Fußgängern überquert wird, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, die Fahrbahn in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist. 2. Das Verbot für Autofahrer, Sperrflächen zu befahren, dient nicht dem Schutz von Fußgängern vor Gefahren, die sich aus dem Zustand der Straßenoberfläche ergeben.
- LG Osnabrück – Urteil vom 11.08.06: Ein Fahrgast eines Linienbusses, ist für einen Sturz selbst verantwortlich, wenn er sich in dem Bus keinen festen Halt verschafft hat.
- LG Osnabrück – Urteil vom 30.07.04: Ein Verkehrsteilnehmer darf darauf vertrauen, Verkehrseinbauten (hier: ein sogenanntes „Berliner Kissen“) bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahrlos überfahren zu können.
- LG Osnabrück – Urteil vom 20.12.02: Zu der Frage, ob Schlaglöcher im Bereich des Seitenstreifens eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der zuständigen Straßenbaubehörde darstellen.