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Entscheidungen zur Haftungsquote – Unfälle beim Überholen

 

  • AG Recklinghausen – Urteil vom 13.03.14: Unfall zwischen einem PKW, der eine gestaute Fahrzeugkolonne auf dem Seitenstreifen rechts überholt und einem nach rechts ausscherenden LKW: Keine Haftung des LKW-Fahrers.
  • LG Bielefeld – Urteil vom 14.09.07: 1. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Motorrad eine abbremsende Fahrzeugkolonne überholt, an deren Spitze ein anderer Motorradfahrer zum Linksabbiegen angesetzt hatte. Das Gericht hat eine Haftungsverteilung von 80 zu 20 Prozent zu Lasten des überholenden Motorradfahrers angenommen.