Rechtsprechung zur Haftungsquote bei Unfällen aufgrund Rückwärtsfahrens:
- LG Saarbrücken – Urteil vom 19.10.12: Bei einer Kollision zwischen zwei auf einem Parkplatz rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, von denen eines – wenn auch nur für kurze Zeit – vor der Kollision zum stehen gekommen ist, spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des Fahrers des stehenden Fahrzeugs gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO.