Startseite | Entscheidungen zur Haftungsquote – Unaufklärbare UnfälleEntscheidungen zur Haftungsquote – Unaufklärbare Unfälle22. August 2024von Dieter HeskampRechtsprechung Unfallrecht OLG München – Urteil vom 24.07.15: Bei nicht aufklärbarem Sachverhalt eines Unfalls zwischen zwei Kraftfahrzeugen ist eine hälftige Schadensverteilung gemäß der gleich großen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sachgerecht.