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Entscheidungen zur Haftungsquote – Unaufklärbare Unfälle

 

  • OLG München – Urteil vom 24.07.15: Bei nicht aufklärbarem Sachverhalt eines Unfalls zwischen zwei Kraftfahrzeugen ist eine hälftige Schadensverteilung gemäß der gleich großen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sachgerecht.