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Entscheidungen zur Haftungsquote – Anfahren vom Straßenrand

Entscheidungen zur Haftungsquote bei Anfahren vom Straßenrand

  • KG Berlin – Beschluss vom 04.01.2006: Kollidiert ein vom Fahrbahnrand anfahrendes Fahrzeug , dem ein im rechten Fahrstreifen befindlicher Pkw durch sein Anhalten das Anfahren ermöglicht hat, mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das den im rechten Fahrstreifen stehenden Pkw links überholt hat und dann nach rechts wieder eingeschert ist, so haftet der Anfahrende allein.