Rechtsprechung zur Erstattung von Auslagen für Sachverständigengutachten bei Kraftfahrt-Haftpflichtschäden.
- AG Siegburg – Urteil vom 02.01.16: Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen darf sich der Geschädigte damit begnügen, einen ihm in seiner Lage ohne Weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen. Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben