- LG Nürnberg-Fürth – Urteil vom 27.11.15: Die als Beweis angebotene Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Parteivortrag keine verwertbaren Anknüpfungstatsachen enthält und sich auf ein ärztliches Attest mit der Angabe „HWS-Distorsion“ beschränkt.
- BGH – Urteil vom 08.07.08: Auch durch eine Frontalkollision mit geringer Geschwindigkeitsänderung kann ein HWS-Schleudertrauma hervorgerufen werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, eine generelle „Harmlosigkeitsgrenze“ existiert nicht. Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, zum Nachweis des Eintritts eines HWS-Schleudertraumas stets ein unfallanalytisches Rekonstruktionsgutachten einzuholen.
- BGH – Urteil vom 28.01.03: Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung („Harmlosigkeitsgrenze“) ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.
- OLG Celle – Urteil vom 13.12.01: Zum Nachweis einer HWS-Distorsion bei einer Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h.