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Entscheidungen zum Personenschaden – HWS-Distorsion

 

  • LG Nürnberg-Fürth – Urteil vom 27.11.15: Die als Beweis angebotene Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Parteivortrag keine verwertbaren Anknüpfungstatsachen enthält und sich auf ein ärztliches Attest mit der Angabe „HWS-Distorsion“ beschränkt.
  • BGH – Urteil vom 08.07.08: Auch durch eine Frontalkollision mit geringer Geschwindigkeitsänderung kann ein HWS-Schleudertrauma hervorgerufen werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, eine generelle „Harmlosigkeitsgrenze“ existiert nicht. Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, zum Nachweis des Eintritts eines HWS-Schleudertraumas stets ein unfallanalytisches Rekonstruktionsgutachten einzuholen.
  • BGH – Urteil vom 28.01.03: Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung („Harmlosigkeitsgrenze“) ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.