- OLG Hamm – Urteil vom 15.04.2016: Wenn eine versicherte Person sich nach einem Unfall ohne Fremdschaden von der Unfallstelle entfernt und unverzüglich nach Fahrtende den Vollkasko-Versicherer benachrichtigt, so liegt in diesem Verhalten keine Verletzung der versicherungsvertraglichen Aufklärungsobliegenheit.
- OLG Karlsruhe – Urteil vom 17.09.13: Will sich der Kasko-Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen einer nicht mitgeteilten Gefahrerhöhung (mangelhafte Einbauten in ein Kfz) berufen, so hat er darzulegen und nachzuweisen, dass der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant vor dem Versicherungsfall wusste, dass die vorgenommenen Einbauten zu einem die Sicherheit des Fahrzeugs gefährdenden, mangelhaften Zustand geführt hatten.
- OLG Köln – Urteil vom 27.02.07: „Das Nichtbeachten des roten Ampellichts wird wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr in aller Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen sein. Nach den jeweiligen Umständen kann es jedoch schon an den objektiven oder an den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit fehlen. Dies kann der Fall sein, wenn die Ampel nur schwer zu erkennen oder verdeckt ist und bei besonders schwierigen, insbesondere überraschend eintretenden Verkehrssituationen.“