Nachfolgend finden Sie Enscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten nach einem fremdverschuldeten Unfall.
Entscheidungen zum Ersatz von Abschleppkosten bei Falschparkern finden Sie hier:
- AG Mülheim a.d.R. – Urteil vom 26.02.15: Der Geschädigte muss sein Fahrzeug nicht zur nächstgelegenen Werkstatt schleppen lassen. Das Abschleppen zur Heimatwerkstatt ist jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn sie im benachbarten Ort liegt.