- LG Lüneburg – Beschluss vom 27.11.15: Lehnt das Amtsgericht die Beiziehung der gesamten Meßreihe und Gewährung von Akteneinsicht in diese ab, kann die Ablehnung nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.
- OLG Düsseldorf – Beschluss vom 22.07.15: 1. Dem Betroffenen steht im Rahmen der Hauptverhandlung kein Recht auf Einsicht in die vollständigen Messreihe des Tattages zu. 2. Selbst wenn man dieses Einsichtsrecht bejahte, so stünde es dem Betroffenen nicht gegenüber dem erkennenden Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung zu. Er wäre vielmehr darauf zu verweisen, die Einsicht in die Messdaten außerhalb der Hauptverhandlung bei der aktenführenden Behörde zu beantragen und vorzunehmen.
- AG Schleiden – Beschluss vom 23.10.12: Die Bußgeldbehörde ist nicht verpflichtet, für den Verteidiger des Betroffenen einen Meßfilm in ein gängiges Format zu konvertieren.