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Entscheidungen zur Zulassung der Rechtsbeschwerde

 

 

  • KG Berlin – Beschluss v. 03.03.16: Weicht ein Bußgeldurteil von einer obergerichtlich beanstandeten Rechtspraxis ab (hier: Abweichen vom BKat-Regelsatz ohne Begründung im Urteil), so liegen damit grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung vor, wenn das Abweichen nicht nur versehentlich erfolgte.