- OLG Köln – Beschluss vom 22.05.24: Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn der Betroffene erfolglos alle ihm nach der konkreten Verfahrenslage zu Gebote stehenden prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich Gehör zu verschaffen. Hierzu gehört namentlich auch die Stellung von (Hilfs-)Beweisanträgen.
- KG Berlin – Beschluss v. 03.03.16: Weicht ein Bußgeldurteil von einer obergerichtlich beanstandeten Rechtspraxis ab (hier: Abweichen vom BKat-Regelsatz ohne Begründung im Urteil), so liegen damit grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung vor, wenn das Abweichen nicht nur versehentlich erfolgte.