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Entscheidungen zur Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen


  • BayObLG – Beschluss vom 12.09.24: 1. Wird einem Betroffenen die fristgerechte Protokollierung der Begründung seines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch eine vorzeitig geschlossene Gerichtsgeschäftsstelle verweigert, stellt dies ein Justizverschulden dar, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigt. 2. Die rechtsuchende Bevölkerung darf auf die öffentlich bekannt gemachten Sprechzeiten der Geschäftsstelle vertrauen. Eine unangekündigte Verkürzung der Öffnungszeiten verletzt den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.
  • OLG Hamm – Beschluss vom 26.02.08: Zu den Begründungsanforderungen an eine Rechtsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil in einer Bußgeldsache.