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Entscheidungen zum Tatbegriff in Bußgeldurteilen

  • BayObLG, Beschl. v. 03.02.2025: Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei anschließendem Anhalten bestimmt sich die prozessuale Tat nach § 264 StPO in erster Linie nach dem einem Betroffenen vorgeworfenen Fahrverhalten vor seiner Anhaltung. Exakte Tatzeit und exakter Tatort spielen eine untergeordnete Rolle.
  • OLG Zweibrücken – Beschluss vom 14.11.23: Wird ein Betroffener während einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug gleichzeitig wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurts, Missachtung eines Haltezeichens eines Polizeibeamten sowie unterlassener Freigabe der Fahrbahn für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt, kann ein einheitlicher Willensentschluss und damit eine natürliche Handlungseinheit vorliegen; das Tatgericht muss hierzu konkrete Feststellungen zu zeitlichem, räumlichem und innerem Zusammenhang treffen, andernfalls ist eine Verurteilung wegen Tatmehrheit rechtsfehlerhaft.