- OLG Celle – Beschluss vom 10.01.13: Hält das Tatgericht einen Fehler bei der manuellen Auswertung der Meßdaten für unerheblich, muss es im Urteil mitteilen, wie es zu dieser Einschätzung gelangt ist.
- OLG Hamm – Beschluss vom 30.08.12: Eine Fahrstrecke von mehr als 150 Meter mit zu geringem Abstand zum Vorausfahrenden reicht als Voraussetzung für die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes aus, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren im Form der Messung von einer Brücke stattfindet.
- OLG Dresden – Beschluss vom 02.02.10: 1. Wenn bei Verkehrsmessungen der Messbeamte die Videoaufzeichnung ununterbrochen durchlaufen läßt, so dass auch eine Vielzahl von sich verkehrsgerecht verhaltenden Fahrern erfasst wird , um dann diejenigen herauszufiltern, die verdächtig sind, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, ist ein Beweiserhebungsverbot gegeben, das in dieser Konstellation zwingend ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hätte. 2. Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung kann § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG sein, wenn diese Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgt.
- BVerfG – Beschluss vom 11.08.09: Die Anfertigung von Foto- oder Videoaufnahmen von Fahrzeugen, bei denen der Fahrer erkennbar ist, stellt einen Eingriff in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ein solcher Eingriff bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Erlasse und Verwaltungsvorschriften reichen als Grundlage nicht aus. Ohne formell gesetzliche Rechtsgrundlage besteht ein Beweiserhebungsverbot, welches zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann.