Rechtsprechung zum Lasermeßverfahren TraffiStar S350.
- OLG Düsseldorf – Beschluss v. 07.08.17: 1. Bei dem Außengehäuse „Semi-Station S350“ handelt es sich nicht um eine „festinstallierte Anlage“ im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 3 OBG NRW. 2. Ein Verstoß gegen § 48 Abs. 2 S. 3 führt nicht zur Unverwertbarkeit der Messung.
- AG Neunkirchen – Urteil vom 15.05.17: Eine Messung mit dem Meßverfahren TraffiStar S 350 stellt mangels Überprüfbarkeit und dem daraus folgenden Verstoß gegen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren kein taugliches Beweismittel dar.