Rechtsprechung zum Meßverfahren TraffiStar S 330 der Jenoptik Robot GmbH
- OLG Bamberg – Beschluss v. 17.01.17: Das „Schlosssymbol“, welches die Authentizität und Integrität der mit dem Messgerät ‚TRAFFIPAX TraffiStar S 330‘ ermittelten Messdaten belegen soll, braucht nicht auf dem ausgedruckten Messbild ersichtlich zu sein.