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Absehen vom Fahrverbot: Wann Gerichte im Bußgeldverfahren auf ein Fahrverbot verzichten

Symbolbild Absehen vom Fahrverbot

In Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verkehrsverstößen kann ein Fahrverbot nach § 25 StVG als Nebenfolge verhängt werden – oftmals mit erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, etwa bei einer existenzbedrohenden beruflichen Belastung oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine unbillige Härte darstellen würden. Diese Entscheidungsspielräume sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Einzelfallprüfung.

Unsere Entscheidungssammlung bietet eine systematische Übersicht über die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen zum Absehen vom Fahrverbot und ist nach folgenden praxisrelevanten Kategorien gegliedert: