Rechtsprechung zu den erforderlichen Schulungsnachweisen der Meßbeamten bei der Anwendung standardisierter Meßverfahren zur Messung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
- Kammergericht Berlin – Beschl. v. 05.12.18: Die tatrichterliche Überzeugung, dass das Messgerät der Bedienungsanleitung des Herstellers entsprechend aufgebaut, eingemessen und verwendet wurde, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Schulung des Messbeamten über zwölf Jahre zurückliegt und der Hersteller zwischenzeitlich eine neue Gebrauchsanweisung erstellt hat.