Lasergestützte Geschwindigkeitsmessungen gehören zum Standardarsenal der Verkehrsüberwachung. Geräte wie Poliscan Speed, Riegl FG21-P, LTI 20.20 TS/KM oder Laveg VL 101 kommen bundesweit zum Einsatz – oft mobil und spontan. Doch nicht jede Lasermessung ist auch rechtlich verwertbar.
Gerichte stellen klare Anforderungen an die Dokumentation, Gerätejustierung, Eichung und Begründung im Urteil. Fehlerhafte Handhabung oder unzureichende Feststellungen im Bußgeldbescheid können zur Unverwertbarkeit der Messung führen – und damit zum Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens.