- OLG Brandenburg – Beschluss vom 21.06.12: Wenn die Verteidigung konkret und substantiiert dargelegt, dass die Messbeamtin den vorgeschriebenen Display- bzw. Visiertest nicht entsprechend den Herstellerangaben in der Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung durchgeführt hat und zum Beweis dieser Behauptung einen Beweisantrag stellt, muss das Gericht die Ablehnung dieses Antrags begründen.
- OLG Hamm – Beschluss vom 07.07.10: Ein Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zwecks Nachweis von Meßfehlern muss die Anhaltspunkte, aus denen sich die Meßfehler ergeben sollen, hinreichend bestimmt bezeichnen. Der Verweis auf ein allgemein gehaltenes Schreiben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt genügt nicht.