- OLG Oldenburg – Beschluss vom 13.01.14: Bei Unterschreitung des in einer Verwaltungsvorschrift vorgeschriebenen Mindestabstandes des Meßgeräts von dem maßgeblichen Verkehrszeichen kommt ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht.
- AG Gießen – Beschluss vom 19.07.13:1. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein. 2. Zwar hat nicht jede unzulässige Beweiserhebung ein Beweisverwertungsverbot zur Folge, jedoch ist dies dann der Fall, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat