- VG Saarlouis – Urteil vom 29.02.08: Anders als im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei dem Verfahren zur Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der fehlenden Kraftfahreignung, sondern der Bewerber um die Fahrerlaubnis für den Nachweis seiner Eignung beweisbelastet.