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Entscheidungen zur Fahreignung bei Kokain-Konsum

  • VG Freiburg – Beschluss vom 19.06.08: Das Gericht hat aufgrund eines vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachtens festgestellt, dass der Widerspruchsführer vom Zeitpunkt der Untersuchung an nahezu eine einjährige Abstinenz eingehalten hatte. Außerdem sei die krisenhafte Situation, die seinerzeit zu der Drogeneinnahme geführt hat, inzwischen bewältigt.
  • OVG Saarlouis – Beschluss vom 14.05.08: Die einmalige Einnahme harter Drogen (hier Kokain) schließt in der Regel die Fahreignung aus, so dass die Fahrerlaubnis ohne weitere Begutachtung zu entziehen ist.
  • VG Gelsenkirchen – Beschluss vom 05.02.08: Bereits die einmalige Einnahme von Kokain schließt die Fahreignung grundsätzlich aus. Wenn die Einnahme bereits mehrere Jahre zurückliegt ist die Anordnung einer MPU zur Klärung von Eignungszweifeln angemessen.
  • VG Gelsenkirchen – Beschluss vom 23.01.08: Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung grundsätzlich aus. Auf die Frage, ob unter dem Einfluß der Droge ein Kraftfahrzeug geführt wurde kommt es nicht an.