- OLG Karlsruhe – Beschluss vom 09.05.16: Taten, die nach dem 30.04.14 in das Fahreignungsregister eingetragen wurden, bewirken keine Tilgungshemmung für bestehende Eintragungen.
- VG Gelsenkirchen – Beschluss vom 28.10.15: Ermahnungen und Verwarnungen gemäß § 4 StVG, die noch vor der Umstellung des Punktesystems erfolgt sind, gelten auch nach neuem Recht, d.h. sie müssen nicht wiederholt werden.
- OLG Hamm – Beschluss vom 24.07.14: Eine Voreintragung im Verkehrszentralregister kann nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder der Anordnung bzw. Verlängerung eines indizierten Fahrverbotes herangezogen werden. Auf eine noch laufende Überliegefrist kommt es nicht an.