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Entscheidungen zum Fahreignungs-Bewertungssystem (Flensburg-Punkte)

 

 

  • OLG Hamm – Beschluss vom 24.07.14: Eine Voreintragung im Verkehrszentralregister kann nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder der Anordnung bzw. Verlängerung eines indizierten Fahrverbotes herangezogen werden. Auf eine noch laufende Überliegefrist kommt es nicht an.