Nach § 69 StGB muss das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Abs. 2 der Vorschrift listet einige Straftatbestände auf, bei deren Begehung der Täter in der Regel als ungeeignet anzusehen ist. Nachfolgend sind einige Entscheidungen genannt, in denen trotz Begehung eines Regeltatbestands von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen wurde.