Zum Inhalt der Entscheidung: Absehen vom Fahrverbot bei fünf Voreintragungen im VZR (heute FAER). Das Gericht hat trotz der Voreintragungen vom Fahrverbot abgesehen, da der Betroffene sich um seine 89-jährige Großmutter kümmert.
Amtsgericht Mannheim
Urteil v. 16.07.2003
20 OWi 508 Js 6200/03 AK 43/03
Aus den Gründen:
(…) Gegen den Betroffenen war eine empfindliche Geldbuße festzusetzen. Diese hat das Gericht, insbesondere in Anbetracht der zahlreichen einschlägigen Vorbelastungen, in Höhe von 250 EUR als tat- und schuldangemessen erachtet.
Von der Verhängung eines eigentlich gebotenen Fahrverbotes wurde ausnahmsweise abgesehen, da der Betroffene – ebenso wie die in der Hauptverhandlung gehörte Großmutter des Betroffenen — dargelegt hat, dass der Betroffene sich regelmäßig um seine 89-jährige Großmutter kümmert, diese täglich besucht und für sie einkauft und für sie kocht.
Die Verhängung eines Fahrverbot hätte daher erhebliche Auswirkungen auf die Großmutter gehabt, so dass davon Abstand genommen wurde. (…)