Entscheidungen zu Abschleppkosten (Zivilrecht)

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Das Entfernen von Fahrzeugen von einem Privatgrundstück im Wege der Selbsthilfe und die Beanspruchung der hierfür anfallenden Kosten sind zivilrechtliche Streitigkeiten. Für den Rechtsschutz hierfür sind die Zivilgerichte, also im Regelfall das Amtsgericht, zuständig:

Handelt es sich hingegen um das Abschleppen des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum durch eine Behörde, sind die Verwaltungsgerichte zuständig: