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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zu Abschleppkosten (Zivilrecht)

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Das Entfernen von Fahrzeugen von einem Privatgrundstück im Wege der Selbsthilfe und die Beanspruchung der hierfür anfallenden Kosten sind zivilrechtliche Streitigkeiten. Für den Rechtsschutz hierfür sind die Zivilgerichte, also im Regelfall das Amtsgericht, zuständig:

  • Landgericht München I - Beschluss vom 23.02.16: Ein im Wege der zulässigen Selbsthilfe abgeschlepptes Fahrzeug, das der Abschleppunternehmer nur gegen Zahlung des Abschleppentgelts herauszugeben bereit ist, kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung herausverlangt werden.
  • AG Essen - Urteil vom 06.12.01: Ein Grundstückseigentümer, der ein unberechtigt parkendes Fahrzeug von seinem Grundstück abschleppen läßt, hat gegen den unberechtigt Parkenden auch dann einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten, wenn das Parken zur Nachtzeit oder an einem Wochenende erfolgt und die Abschleppmaßnahme erst ca. 15 Stunden nach dem Abstellen erfolgt.

Handelt es sich hingegen um das Abschleppen des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum durch eine Behörde, sind die Verwaltungsgerichte zuständig:

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