Riegl FG21-P: Align-Test darf nicht an Leitpfosten durchgeführt werden

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Das Amtsgericht Biberach hat ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, die mit dem Lasermeßgerät Riegl FG21-P durchgeführt wurde. Der Meßbeamte hatte den vor Beginn der Messung erforderlichen Test der Visiereinrichtung (Align-Test) entgegen der Dienstanweisung an einem Leitpfosten vorgenommen. Das Gericht sah die Voraussetzungen eines standardisierten Meßverfahren deswegen nicht mehr als gegeben an und stellte das Verfahren ein (Amtsgericht Biberach, Beschluss vom 20.03.13 - 5 OW 25 Js 4052/13).