Verkehrsordnungswidrigkeiten bilden mit Abstand den größten Teil aller Bußgeldverfahren in Deutschland. Die häufigsten Vorwürfe im Straßenverkehr betreffen:
Daneben existiert eine Vielzahl weiterer Tatbestände, wie das Überfahren von Überholverboten, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Vorfahrtsverletzungen oder Verstöße gegen technische Vorschriften. Viele dieser Ordnungswidrigkeiten werden durch Messtechnik wie Radargeräte, Laserpistolen, Videonachfahrsysteme oder Fahrtenschreiber festgestellt – oft auch bei Routinekontrollen.
Bußgeldverfahren sind keine Bagatelle
Auch wenn es sich bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht um Straftaten handelt, ist das Verfahren stark an den Strafprozess angelehnt. Spätestens bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht – und gegen dessen Urteil kann eine Rechtsbeschwerde, vergleichbar mit der Revision im Strafrecht, eingelegt werden.
Bußgelder ab 60 Euro führen regelmäßig zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, und auch Fahrverbote von bis zu drei Monaten sind keine Seltenheit. Die Höhe der Sanktion richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der Regelsätze vorgibt – bei Vorsatz werden diese in der Regel verdoppelt.
Ihre Rechte im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Viele Betroffene wissen nicht: Sie sind dem Verfahren nicht schutzlos ausgeliefert! Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte keinesfalls vorschnell Angaben zur Sache machen.
Auch bei einer polizeilichen Vernehmung besteht lediglich die Pflicht, Angaben zur Person zu machen – nicht zur Sache! Äußerungen zur Tat können später, nach Akteneinsicht durch den Verteidiger, abgegeben werden – strategisch durchdacht und ohne Selbstbelastung.
Verteidigungsmöglichkeiten effektiv nutzen
Ein Verteidiger kann:
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Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen
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technische Messverfahren hinterfragen (z. B. durch Sachverständigengutachten)
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die Verjährung (z. B. bei verspäteter Fahrerermittlung) prüfen
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Punkte oder Fahrverbot vermeiden, etwa durch Verfahrensverzögerung oder Auflagen
Verkehrsrechtsschutz – Wer trägt die Kosten?
Bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten der Verteidigung. Wird der Betroffene freigesprochen oder das Verfahren mit Kostenerstattung eingestellt, trägt die Staatskasse die Anwaltskosten.
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