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Verkehrsfehlergrenze bei Verkehrsmessgeräten: Was Autofahrer wissen sollten

Illustration mit dem Text „Verkehrsfehlergrenze bei Geschwindigkeitsmessung einfach erklärt“, daneben ein Blitzer und ein Verkehrsschild mit 100 km/h

Bei der Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr spielt die sogenannte Verkehrsfehlergrenze eine zentrale Rolle. Sie ist entscheidend dafür, ob ein Messergebnis – etwa bei einem Blitzer – verwertbar ist und welche rechtlichen Konsequenzen für den betroffenen Fahrer drohen.

Was ist die Verkehrsfehlergrenze?

Die Verkehrsfehlergrenze ist der maximal zulässige Fehler von eichpflichtigen Messgeräten während ihres Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer. Sie dient dem Schutz des Betroffenen vor ungenauen Messungen und stellt sicher, dass nur valide Messergebnisse im Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet werden dürfen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 22 Abs. 2 der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Dort heißt es:

 Messgeräte müssen in den übrigen Fällen bei der Verwendung eine Genauigkeit aufweisen, die dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Messaufgabe entspricht. Es wird vermutet, dass die Verkehrsfehlergrenze eines Messgeräts eingehalten ist, wenn sie nicht mehr als das Doppelte der Fehlergrenze beträgt und eine anderweitige Feststellung des Regelermittlungsausschusses nach den Vorschriften des § 46 des Mess- und Eichgesetzes nicht veröffentlicht ist.

Diese Regelung gilt für sämtliche amtlich zugelassenen Verkehrsmesstechnik – insbesondere für Geräte zur Geschwindigkeitsmessung und Abstandsmessung im Straßenverkehr.

Wer legt die Verkehrsfehlergrenzen fest?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig ist für die Zulassung und Prüfung von Verkehrsüberwachungsgeräten in Deutschland zuständig. Sie legt auch die konkreten Verkehrsfehlergrenzen für einzelne Messgeräte fest. Diese sind Teil des Zulassungsverfahrens und müssen bei jeder Messung berücksichtigt werden, um eine rechtlich verwertbare Messung sicherzustellen.

Meßtoleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen

In der Praxis werden bei Geschwindigkeitsverstößen sogenannte Meßtoleranzen vom Messergebnis abgezogen. Diese Toleranzen spiegeln die jeweils geltende Verkehrsfehlergrenze wider und dienen der Absicherung gegen Messungenauigkeiten. Die aktuell übliche Toleranz beträgt:

  • bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: 3 km/h

  • bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: 3 Prozent des Meßergebnisses, aufgerundet auf volle km/h

Wichtig: Auch geringste Nachkommabeträge führen zu einer Aufrundung. Beispiel:
Ergibt sich bei einer Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz von 3,1 km/h, so ist diese mit 4 km/h zu bemessen – nicht mit 3 km/h.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Fahrzeug wird mit 108 km/h auf einer Strecke mit zulässigen 100 km/h gemessen.

  • Toleranz: 3 % von 108 km/h = 3,24 km/h → aufgerundet = 4 km/h

  • Verwertbare Geschwindigkeit: 108 km/h – 4 km/h = 104 km/h

  • Ergebnis: Überschreitung um 4 km/h, nicht um 8 km/h

Diese Toleranzkorrektur kann im Einzelfall über ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg entscheiden. Eine fehlerhafte Anwendung der Verkehrsfehlergrenze kann somit erhebliche rechtliche Folgen haben.


Rechtsprechung zu Verkehrsfehlergrenze und Meßtoleranzen


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