Die TÜV-Untersuchung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Kraftfahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand sind und keine Umweltgefährdung darstellen. Der TÜV ist eine Institution, die in Deutschland für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) verantwortlich ist. Bei der HU wird geprüft, ob ein Fahrzeug sicher und technisch einwandfrei ist. In der Regel müssen Autos alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, Neuwagen erst nach drei Jahren. Wenn ein Fahrzeug den TÜV nicht besteht, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, bis die Mängel behoben und eine erfolgreiche Prüfung erfolgt ist.
Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Wenn der TÜV abgelaufen ist, drohen zunächst einmal keine unmittelbaren Folgen, sofern man das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt. Sobald das Auto jedoch im öffentlichen Verkehr genutzt wird, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Bußgelder
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Dauer, um die der TÜV-Termin überzogen wurde.
Folgende Bußgelder drohen:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: 15 Euro
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Mängelbericht und vertiefte Hauptuntersuchung
Wenn der TÜV um mehr als zwei Monate überzogen wird, ist nicht nur das Bußgeld relevant. In solchen Fällen wird bei der nächsten Hauptuntersuchung eine sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt, die etwa 20 % teurer ist als eine reguläre Untersuchung. Diese vertiefte HU soll sicherstellen, dass das Fahrzeug auch nach der Überziehung der Frist noch verkehrssicher ist.
Darf man mit abgelaufenem TÜV noch fahren?
Mit einem Fahrzeug, dessen TÜV abgelaufen ist, darf man grundsätzlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das Fahren eines Autos mit abgelaufenem TÜV erlaubt ist:
Fahrt zur Werkstatt oder zur Prüfstelle: Wenn der TÜV abgelaufen ist, darf man das Auto noch benutzen, um zur Werkstatt zu fahren, um Mängel beheben zu lassen, oder zur Prüfstelle, um die HU nachzuholen. Diese Fahrten sollten jedoch direkt und ohne Umwege erfolgen. Es ist ratsam, einen Termin bei der Prüfstelle nachweisen zu können.
Fahrten mit einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen: Wenn ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen besitzt, das nur für bestimmte Monate im Jahr gültig ist, ist der TÜV während der Ruhezeit des Fahrzeugs nicht fällig. Die HU muss dann im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs nachgeholt werden.
Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV
Der Versicherungsschutz eines Fahrzeugs mit abgelaufenem TÜV kann unter bestimmten Umständen eingeschränkt sein. Dies betrifft vor allem die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Grundsätzlich bleibt die Haftpflichtversicherung auch bei abgelaufenem TÜV bestehen. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden des Unfallgegners. Allerdings kann die Versicherung prüfen, ob der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde, die bei einer rechtzeitigen Hauptuntersuchung hätten entdeckt werden können. Ist dies der Fall, kann die Versicherung den Versicherten in Regress nehmen, das bedeutet, sie fordert einen Teil der Schadenssumme zurück. Diese Regressforderung kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Kaskoversicherung: In der Kaskoversicherung können die Bedingungen strenger sein. Wenn der Unfall auf technische Mängel zurückzuführen ist, die bei einer rechtzeitigen Hauptuntersuchung entdeckt worden wären, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern. Dies gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wenn der Fahrzeughalter wusste, dass der TÜV abgelaufen ist, und das Auto trotzdem ohne dringenden Grund genutzt hat.
Was tun, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Wenn der TÜV abgelaufen ist, sollte man so schnell wie möglich einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. Es ist ratsam, vor der HU eine Inspektion in der Werkstatt durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt.
Die Hauptuntersuchung wird von autorisierten Prüfstellen wie dem TÜV, der DEKRA oder der GTÜ durchgeführt. Folgende Aspekte werden dabei geprüft:
Bremsen: Die Bremsanlage muss einwandfrei funktionieren und den vorgeschriebenen Verzögerungswert erreichen.
Lichtanlage: Alle Lichter, Blinker und Reflektoren müssen korrekt funktionieren.
Reifen: Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen.
Auspuff und Abgaswerte: Die Abgaswerte des Fahrzeugs müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Lenkung: Die Lenkung muss ohne Spiel arbeiten und darf keine ungewöhnlichen Geräusche verursachen.
Wenn Mängel festgestellt werden, erhält der Fahrzeughalter einen Mängelbericht und muss die festgestellten Defekte innerhalb eines Monats beheben. Danach erfolgt eine Nachprüfung.
Besondere Regelungen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nur in bestimmten Monaten auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Ist der TÜV während der Ruhezeit des Fahrzeugs abgelaufen, muss die Hauptuntersuchung im ersten Monat der erneuten Inbetriebnahme nachgeholt werden. Es drohen keine Strafen, solange das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt wird.
Welche Risiken bestehen bei abgelaufenem TÜV im Ausland?
Wenn der TÜV in Deutschland abgelaufen ist und man im Ausland unterwegs ist, gelten die Regeln des jeweiligen Landes. In einigen Ländern wird ein abgelaufener TÜV strenger geahndet als in Deutschland. Besonders in Ländern wie Österreich oder der Schweiz drohen hohe Strafen, wenn das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung vorweisen kann. Es ist ratsam, vor einer Auslandsreise sicherzustellen, dass der TÜV noch gültig ist, um Bußgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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